Anbieter: BVS/BBS Business-Schools Schweiz
Führungsfachleute sind in gewinn- und nichtgewinnorientierten privaten Unternehmen und/oder in der öffentlichen Verwaltung tätig und führen eine Gruppe bzw. ein Team interaktiv in personeller und fachlicher Hinsicht.
Der Bildungsgang zur Führungsfachfrau / zum Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis ermöglicht erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen in der anspruchsvollen Berufswelt Mitarbeitende und Unternehmen zu führen. Nach dieser Weiterbildung sind Sie in der Lage Ihre Führungskompetenzen fachlich und methodisch anzuwenden und Ihr Team stetig weiterzuentwickeln.
Durch diesen Lehrgang wird die Grundlage geschaffen, Führungsaufgaben zu übernehmen oder effizienter zu gestalten, und er richtet sich deshalb an angehende oder bereits in der Verantwortung stehende Führungskräfte. Die Weiterbildung entspricht einem hohen Bedürfnis der Wirtschaft und ist eine grosse Chance für erstberuflich Ausgebildete, die heute in vielen Unternehmungen gefördert wird.
Diese Ausbildung zum/zur Führungsfachmann/-frau eignet sich für Sachbearbeiter/-innen aus Wirtschaft und Verwaltung, welche sich auf eine Führungstätigkeit und die Übernahme von zusätzlicher Verantwortung vorbereiten wollen und für Führungskräfte im technischen, kaufmännischen oder gewerblichen Umfeld, welche sich in ganzheitlicher Weise weiterbilden und für sich und ihr Unternehmen eine effektive Führungskompetenz aneignen wollen.
Das Ausbildungskonzept Führungsfachmann/-frau der BVS ermöglicht Ihnen, einerseits bereits während der Ausbildung zum/zur Führungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis zwei vom Schweizerischen Verband für Führungsausbildungen SVF anerkannte Zertifikate zu erlangen, nämlich das Management-Zertifikat und das Leadership-Zertifikat. Andererseits ist der Abschluss des Höheren Wirtschaftsdiploms HWD VSK gleichzeitig ein vom SVF anerkanntes Management-Zertifikat*. Sie müssen nur noch die Leadership-Module abschliessen, um das SVF-Zertifikat Leadership zu erhalten.
Gemäss SVF-ASFC-Reglement Art. 8 wird zur Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) zugelassen, wer:
a) im Besitze eines eidgenössischen Fähigkeitsausweises, eines Maturitätszeugnisses oder eines diesen Zeugnissen gleichwertigen Abschlusses ist und eine mindestens dreijährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiter einer Gruppe/eines Teams nachweist;
b) nicht im Besitze eines Zeugnisses nach lit. A ist, aber eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiter einer Gruppe/eines Teams nach-weist;
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
*Die Prüfungs- und Qualitätssicherungskommission hat für die Behandlung von Gleichwertigkeitsgesuchen Grundsätze und in einem Anhang dazu eine Liste erstellt über die Anerkennung von Ausbildungen bzw. Abschlüssen. In den Grundsätzen finden Sie auch Angaben über die Erwartungen betreffend Führungserfahrung