Anbieter: BVS/BBS Business-Schools Schweiz
Fachrichtung A
Betriebliches HR-Management
HR-Fachleute werden in Unternehmen in verschiedenen HR-Prozessen eingesetzt. Überdies können Sie die Funktion als Bereichsleiter HR in mittleren Unternehmen ausüben.
Fachrichtung B
Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
Dem Berufsbild entspricht eine moderne, und generalistisch ausgerichtete Persönlichkeit. Sie arbeiten in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Hauptziel der Aufgaben: Im Rahmen der ALV und der AVIG (Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung und dessen Ausführungsbestimmungen) Stellensuchende rasch und möglichst nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren.
Fachrichtung C
Private Personalvermittlung und -verleih
Sie arbeiten bei privaten Personalvermittlern oder im Personalverleih. Die Hauptaufgabe ist das zeitgerechte Beschaffen des Humankapitals. Sie handeln im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih.
Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens, die mit der Aufgabe der Personalwerbung, -selektion oder -anstellung, der Entlöhnung, der Administration, der Betreuung und Entwicklung der Mitarbeiter/-innen, des betrieblichen Sozialwesens, des Arbeitsvertragsrechts und der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen betraut worden sind.
Für angehende oder bereits einschlägig arbeitende Fachkräfte der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die die Kenntnisse des betrieblichen Human Ressource Management bzw. der Personalvermittlung, -beratung bzw. des –verleihs erarbeiten wollen und einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens oder einer Institution unter Berücksichtigung eines schonenden Ressourcenmanagements leisten wollen.
Aufnahmebedingungen / Zulassung
(Auszug aus der HRSE PO 2017/03-2015)
Zur Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
1. für alle Fachrichtungen
a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss
und
b) den Ausweis über die Zertifikatsprüfung Personalassistent/in
sowie zusätzlich den Nachweis über
2. für Fachrichtung A:
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild der Fachrichtung A)
2. für Fachrichtung B:
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild der Fachrichtung B)
2. für Fachrichtung C:
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild der Fachrichtung A, B oder C), wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und –verleih (gemäss Berufsbild C)
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).