Die Ausbildung zur HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis vermittelt Dir vertiefte Fachkompetenz im betrieblichen Human Resource Management. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zeigt, dass Du eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit im Personalbereich ausüben kannst. Du bist in der Lage, wichtige Beiträge zur Wertschöpfung und zur Leistungsfähigkeit deiner Organisationseinheit oder Firma zu leisten.
Fachrichtung B
Die Ausbildung zur HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis vermittelt Dir vertiefte Fachkompetenz in der öffentlichen Personalvermittlung und -beratung. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zeigt, dass Du eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Beratertätigkeit in der öffentlichen Arbeitsvermittlung ausüben kannst. Du bist in der Lage, Stellensuchende rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Fachrichtung C
Die Ausbildung zur HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis vermittelt Dir vertiefte Fachkompetenz in der privaten Personalvermittlung und -verleih. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zeigt, dass Du eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit in der privaten Personalvermittlung ausüben kannst. Du bist in der Lage, Auftraggeber und Stellensuchende zielführend zu unterstützen.
Arbeitsgebiet
Fachrichtung A
HR-Fachleute mit Fachrichtung Betriebliches HR-Management sind in privaten oder öffentlich-rechtlichen Organisationen tätig. Sie arbeiten, je nach Unternehmensgrösse, als Generalisten oder als Spezialisten. Entsprechend unterscheidet sich ihr spezifisches Arbeitsgebiet. In kleinen und mittleren Unternehmen tragen HR-Fachleute häufig die Verantwortung für alle HR-Belange, in grösseren Organisationen übernehmen sie Teilfunktionen.
Fachrichtung B
HR-Fachleute mit Fachrichtung öffentliche Personalvermittlung und -beratung sind in der Regel in Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tätig. Sie orientieren sich bei ihrer Arbeit an den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) und weiteren rechtlichen Bestimmungen.
Fachrichtung C
HR-Fachleute mit Fachrichtung private Personalvermittlung und -verleih sind bei privatrechtlichen Personalvermittlungen oder im Personalverleih tätig. Sie berücksichtigen bei ihrer Arbeit unter anderem die Rahmenbedingungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des Gesamtarbeitsvertrages Personalverleih.
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