Aktuelle Situation
Das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) und die Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) sind am 1. September 2007 in Kraft getreten. Artikel 3 RAG verlangt, dass natürliche Personen und Revisionsunternehmen von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen zugelassen werden. Zu diesem Zweck führt die RAB ein öffentliches Register der zugelassenen Revisoren (Art. 15 Abs. 2 RAG).
Die Voraussetzungen für die Zulassung als Revisionsexperte oder Revisor sind in Art. 4 RAG festgehalten (Ausbildung, Berufspraxis, Reputation). Dort sind auch die zusätzlichen Anforderungen für Personen formuliert, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben.
Personen, die im Ausland eine Ausbildung (inkl. Ausbildung und Erfahrung) absolviert haben, die mit den schweizerischen Qualifikationen vergleichbar ist, können bei der RAB die Zulassung und die Eintragung in das Revisorenregister beantragen. Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung ist unter anderem, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller den Nachweis erbringt, dass sie oder er über die erforderlichen Kenntnisse des schweizerischen Rechts verfügt.
Die Prüfung
Gemäss den Artikeln 6 und 34 RAV in der revidierten Fassung vom Oktober 2010 müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zum Nachweis der ausreichenden Kenntnisse des schweizerischen Rechts eine Prüfung ablegen. Die RAB hat die Organisation der Prüfung an EXPERTsuisse delegiert und die von EXPERTsuisse AG ausgearbeitete Prüfungsordnung genehmigt. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die Wahl, die Prüfung in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abzulegen. Die nächste Prüfung findet am 26. November 2021 statt.
Der Lehrgang
Aufgrund der Änderungen der Artikel 6 und 34 AOO müssen die Kandidatinnen und Kandidaten keinen speziellen Vorbereitungskurs mehr absolvieren, um die Prüfung ablegen zu können. EXPERTsuisse bietet jedoch weiterhin einen Kurs an, der die Kandidaten auf die Prüfung vorbereiten soll. Der Kurs wird vollständig in englischer Sprache durchgeführt und dauert vier Tage. Der nächste Kurs findet im Oktober/November 2021 statt, im Hinblick auf die Prüfung im November 2021.