Anbieter: Hochschule für Wirtschaft Freiburg / Haute école de gestion Fribourg
Dank unseres praxisorientierten Ausbildungssystems wissen die Arbeitgeber an unseren Absolventen insbesondere ihr breites Wissensspektrum, ihre interdisziplinären Kompetenzen und ihre pragmatische Herangehensweise zu schätzen. Am Ende der Ausbildung besitzen sie solide Management-Kompetenzen und verfügen über das notwendige Rüstzeug und die erforderlichen Fähigkeiten zur Lösung konkreter Probleme. Die Beschäftigungsmöglichkeiten als Fachspezialist oder Generalist in der Wirtschaft sind zahlreich und vielfältig, sei es in KMU oder multinationalen Unternehmen, in kulturellen Aktivitäten oder NGOs, in Behörden oder beim Bund.
Das multikulturelle Umfeld der Schule fördert den aufgeschlossenen Geist unserer Studierenden. Dank der mehrsprachigen Ausrichtung des Studiums eignen Sie sich das gesamte wirtschaftswissenschaftliche Wissen nicht nur in ihrer Muttersprache an, sondern ebenso in Französisch bzw. Deutsch und Englisch. Damit sind Sie bestens vorbereitet auf die vielfältigen beruflichen Tätigkeitsfelder nicht nur in der Schweiz, sondern auch auf internationaler Ebene.
Die Aufnahmebestimmungen für das Studium zum Bachelor of Science in Betriebsökonomie beruhen auf den reglementarischen Bestimmungen der Fachhochschule Westschweiz HES-SO. Ziel der Aufnahmepolitik ist, die notwendige Vorbildung für das Absolvieren eines Fachhochschulstudiums zu erreichen:
Kaufmännische Berufsmatura im Fachbereich (1): Aufgenommen ohne Bedingungen
Berufsmatura Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft) (1): Aufgenommen ohne Bedingungen
Matura mit EFZ im Fachbereich (1): Aufgenommen ohne Bedingungen
Matura mit EFZ ausserhalb des Fachbereichs (1): Aufgenommen mit Berufspraxis
Andere offiziell anerkannte Matura: Aufgenommen mit Berufspraxis
EFZ ohne Matura: Nicht aufgenommen
Handelsdiplom ohne Matura: Nicht aufgenommen
Andere Diplome: Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat
Ausländische Diplome: Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat
(1) Liste der EFZ im Fachbereich:
EFZ Kaufmann / Kauffrau - EFZ Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau - EFZ Detailhandelsangestellte/r - EFZ Mediamatiker/in - EFZ Logistiker/in - EFZ Drogist/in - EFZ Fachmann / Fachfrau Kundendialog - EFZ Pharma-Assistent/in - EFZ Fachmann / Fachfrau öffentlicher Verkehr - EFZ Fachmann / Fachfrau Information und Dokumentation - EFZ Buchhändler/in - EFZ Verlagsbuchhändler/in - EFZ Hotel-Kommunikationsfachmann / Hotel-Kommunikationsfachfrau - EFZ Optiker/in – EFZ medizinische/r Praxisassistent/in – EFZ Entwickler/in Digitales Business
Generell muss das Tätigkeitsgebiet in der Berufspraxis in Bezug zur Wirtschaft oder der Administration stehen. Obwohl die einjährige Berufspraxis zu 100% für Inhaberinnen und Inhaber einer Matura in Kombination mit einem EFZ im Fachbereich nicht vorausgesetzt wird, ist es doch sehr empfehlenswert, vor dem Studium an einer HSW eine gewisse berufliche Erfahrung erlangt zu haben.
Das Einstiegsniveau in Rechnungswesen entspricht den Ausgangskompetenzen der kaufmännischen Berufsmatura. Inhaberinnen oder Inhaber einer nicht-kaufmännischen Berufsmatura oder einer gymnasialen Matura müssen bestrebt sein, sich im Selbststudium oder durch den Besuch von Kursen in Rechnungswesen das geforderte Einstiegsniveau anzueignen. Hilfreich könnte diesbezüglich sein, das berufliche Praktikum in einer Funktion, in der hauptsächlich buchhalterische Aufgaben zu erfüllen sind, zu absolvieren.
Zu Studienbeginn wird in den Fremdsprachen Französisch und Englisch die Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Die Studierenden sind aufgefordert, bestehende Lücken in den Fremdsprachen vor Studienantritt zu schliessen.
Jeder Orientierungswechsel (von Vollzeit zu berufsbegleitend oder umgekehrt) muss bis spätestens 30. April bei der Bachelor-Direktion eingereicht werden. Nach diesem Zeitpunkt kann sie einen solchen Wechsel gegebenenfalls aus administrativen Gründen ablehnen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Studierende für den Wechsel von einer Vollzeit- in eine berufsbegleitende Klasse im Besitz eines Arbeitsvertrags sein muss, der eine berufliche Tätigkeit von mindestens 50% vorsieht.