ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/-in oder als Kaufmann/Kauffrau (Profil E und M) nachweisen kann und über mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT verfügt
oder
ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT verfügt
oder
mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie ICT nachweisen kann.
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