Leiter Human Resources arbeiten als HR-Verantwortliche auf der oberen Führungsebene eines mittleren Unternehmens und ab der mittleren Führungsebene eines Grossunternehmens (HR-Verantwortliche für Teilbereiche). Sie entwickeln die HR-Strategie in Abstimmung mit der Gesamtstrategie der Unternehmung bzw. unterstützen diesen Prozess und formulieren die HR-Politik und deren Teilpolitiken. Sie arbeiten in Privatunternehmen und in Öffentlichen Verwaltungen.
Im Grundsatz ist zur eidgenössischen Prüfung
zugelassen, wer folgenden Ausweis besitzt
a) den Fachausweis der Berufsprüfung für HR-Fachmann/Fachfrau
b) einen Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule oder höheren Fachschule.
Über die Gleichwertigkeit von anderen Ausweisen entscheidet die Prüfungskommission.
Praxisvoraussetzung für die Prüfungszulassung sind sechs Jahre Berufserfahrung, wovon vier Jahre als qualifizierte HR-Praxis. Als qualifizierte HR-Praxis wird eine umfassende HR-Generalistenfunktion mit HRGesamtverantwortung in einem mittleren Unternehmen oder eine komplexe Teilbereichsverantwortung in einem grösseren Unternehmen verstanden.