Anbieter: Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz
Das Studium «Sonderpädagogik (beide Vertiefungen)» an der Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz umfasst 120 Credits und endet mit dem Abschluss «Master of Arts». Der Studiengang wird in Basel auf Deutsch angeboten.
Der Studiengang öffnet Ihnen das Tor in die Berufswelten der Sonderpädagogik. Im Beruf arbeiten Sie mit Menschen mit besonderem Bildungsbedarf.
Integrieren, befähigen, unterstützen – Sie haben eine Sensibilität für die Bedürfnisse von Menschen mit besonderem Bildungsbedarf und möchten sich für das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Partizipation engagieren? Dann ist der Master Sonderpädagogik ein geeignetes Studium für Sie. Er öffnet Ihnnen das Tor in die vielfältigen Berufswelten der Sonderpädagogik. Der Studiengang qualifiziert Sie, Menschen unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Lebenslagen in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen zu unterstützen und dabei umwelt- und ressourcenorientiert zu denken und zu handeln. Der Master-Studiengang Sonderpädagogik wird mitzwei Vertiefungsrichtungen angeboten.
Je nach Zulassungsausweis sind gemäss Reglementen der EDK Zusatzleistungen zu erbringen.
Die Zusatzleistungen haben den Sinn, dass sich die Studierenden der Sonderpädagogik die auf das zukünftige Berufsfeld bezogenen erziehungswissenschaftlichen und (fach-)didaktischen Kenntnisse aneignen und Einblick in die schul- und stufenspezifische Berufssozialisation und die Tätigkeiten von Lehrpersonen mit Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit gewinnen.
Die Zusatzleistungen werden i.d.R. im Gesamtumfang von 30 Kreditpunkten im Rahmen des Studienangebotes im Studiengang Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I der PH FHNW erbracht (alle Standorte). Die Zusatzleistungen im Bereich der Berufspraktischen Studien können ausschliesslich im Studiengang Primarstufe erbracht werden. Studierende mit Zusatzleistungen sollten von einer minimalen Studiendauer von 6 Semestern ausgehen.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die den Studienberechtigungsausweis nicht an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe II im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen einen Nachweis der Sprachkompetenz Niveau C2 gemäss europäischem Referenzrahmen erbringen.