Anbieter: Pädagogische Hochschule Thurgau
Ziel des Masterstudiengangs Frühe Kindheit ist es, Fachpersonen auszubilden, die wissenschaftlich denken und arbeiten sowie Erkenntnisse für die Praxis aufbereiten können. Der Studiengang ist interdisziplinär konzipiert, orientiert sich am aktuellen internationalen Forschungsstand und berücksichtigt explizit Folgerungen für die praktische Tätigkeit im Kontext der frühen Kindheit.
PHTG und Universität Konstanz bieten diesen interdisziplinären Masterstudiengang seit 2011 an. Die Kooperation zwischen einer Exzellenzuniversität und einer Pädagogischen Hochschule ist ein Charakteristikum des Studiengangs. Forschung und Lehre als universitäre Schwerpunkte werden durch die Kompetenzen einer Pädagogischen Hochschule ergänzt; so werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiswissen sowie Projektentwicklung im Feld von Bildung und Betreuung zusammengeführt. Die beiden Hochschulen verbinden somit forschungsorientierte Lehre und handlungsleitende Praxis.
Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Marie Meierhofer Institut für das Kind in Zürich und der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Ulm. Die Studieninhalte werden durch die Professuren und Arbeitsgruppen der kooperierenden Partner erarbeitet und vermittelt, die beteiligten Dozierenden sind an den jeweiligen Institutionen in Forschung und Lehre tätig. Unterstützt werden sie durch Spezialistinnen und Spezialisten von weiteren Hochschulen und Institutionen.
Der Studiengang Frühe Kindheit beginnt jeweils Anfang Oktober und dauert in der Regel vier Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer meist auf 6 Semester. Die Seminare finden in der Regel Mittwoch bis Freitag statt. Nach Abschluss des Studiums erhalten die Absolventinnen und Absolventen das Diplom Master of Arts (MA) Frühe Kindheit.
Direkt ins reguläre Aufnahmeverfahren werden Interessierte aufgenommen, die
Aufnahme sur dossier
Ein Aufnahmeverfahren sur dossier steht Personen offen, die keinen Bachelor-Abschluss (BA) mitbringen. Diese sollen in diesem Verfahren einem BA-Abschluss vergleichbare Kompetenzen nachweisen und müssen