HR-Fachmann/frau mit eidg. Fachausweis

HR-Fachmann/frau mit eidg. Fachausweis

Anbieter: Weiterbildung WBA

Preis
CHF 4’225
Dauer
1 Jahr — 2 Jahre
Level
Anfängerstufe
Erledigung
Eidg. Fachausweis
Sprache
Deutsch
Standort
Bern

Über


Beschreibung

Die Arbeit als HR-Spezialist erfordert viel Fachwissen. Um HR-Experten dabei zu helfen, die Fähigkeiten zu entwickeln, die für die Führung einer erfolgreichen Personalabteilung erforderlich sind, bietet das Eidgenössische Diplom zum HR-Fachmann / zur HR-Fachfrau eine professionelle Aus-/Weiterbildung für diejenigen, die an einer Karriere im Personalwesen interessiert sind.

Mit diesem Fachausweis können HR-Spezialisten ihr Verständnis für alle Aspekte nachweisen, die für die effektive Führung einer Personalabteilung erforderlich sind.HR-Spezialisten müssen ihr Wissen über die neuesten Trends im Personalmanagement, Arbeitsrecht und anderen verwandten Themen ständig aktualisieren. Um in allen Bereichen des Personalmanagements das notwendige Wissen zu erlangen, ist der WBA-Online-Unterricht optimal ausgerichtet auf die Schwerpunkte Personalmarketing, -entwicklung und berufliche Grundbildung, Honorierung und Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft, sowie Kommunikation und Führung.

Anforderungen

  • Erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistentin / Personalassistent oder gleichwertiger Ausweis innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Berufsprüfung
  • Mindestens 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, wovon mindestens zwei Jahre in qualifizierter HR-Funktion
  • Für Fachrichtung „Betriebliches Human Ressource Management“: 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.2).
  • Für Fachrichtung „Öffentliche Personalvermittlung und –beratung“: 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs- Praxis (gemäss Berufsbild Ziffer 1.3).
  • Für Fachrichtung „Private Personalvermittlung und –verleih“: 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.2, 1.3 oder 1.4); wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und –verleih (Berufsbild Ziff. 1.4).

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