Technische Kaufleute eidg. Fachausweis

Technische Kaufleute eidg. Fachausweis

Anbieter: Weiterbildungszentrum Kanton Luzern

Preis
CHF 9’700
Dauer
2 Jahre
Level
Anfängerstufe
Erledigung
Eidg. Fachausweis
Sprache
Deutsch
Standort
Sursee

Über


Beschreibung

Berufsbild

Die Wirtschaft braucht Fachkräfte in leitenden Positionen, die einerseits eine technische, handwerkliche oder industrielle Grundausbildung besitzen und andererseits über kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Die Ausbildung zum Technischen Kaufmann beziehungsweise zur Technischen Kauffrau bietet die Möglichkeit, technische und betriebswirtschaftliche Inhalte zu verbinden, in andere Unternehmensbereiche umzusteigen und führende Positionen einzunehmen. Das Einsatzgebiet umfasst den Einkauf, die Organisation, das Marketing, die technische Beratung und Sachbearbeitung sowie den Kundendienst. Der Schweizerische Verband technischer Kaderleute Anavant ist Träger der Berufsprüfung «Technischer Kaufmann/Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis» und führt diese im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI durch.

Bildungsziel

  • Vorbereitung auf die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkannte Berufsprüfung «Technischer Kaufmann/Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis» des Schweizerischen Verbandes technischer Kaderleute Anavant (www.anavant.ch)
  • Umfassendes Basisstudium in Wirtschaft und Recht entsprechend den Handlungsfeldern der obigen Berufsprüfung
  • Generalistische betriebswirtschaftliche Weiterbildung für einen Umstieg von Handwerk und Produktion in andere Unternehmensbereiche

Anforderungen

Zur Ausbildung am WBZ Kanton Luzern und zur eidgenössischen Berufsprüfung wird zugelassen, wer:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 3 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist; oder
  • ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 5 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist.

Der Praxisnachweis hat mittels tätigkeitsbeschreibender, rechtsgültig unterzeichneter Arbeitsbestätigungen aller Arbeitgeber zu erfolgen. Die Lehrzeit wird nicht als Praxis anerkannt. Die praktische Tätigkeit kann somit erst vom Abschluss der Grundbildung an gerechnet werden. Gestützt auf die Klassierung der Berufe des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI wird als Praxis insbesondere die Berufstätigkeit in den Gruppen B (industrielle und handwerkliche Berufe) und C (technische Berufe) anerkannt. Vereinzelte Berufe aus anderen Gruppen werden auch zugelassen.

Die geforderte Praxis muss bis zum 31. August des entsprechenden Prüfungsjahres erfüllt sein. Im Zweifelsfall muss ein Kandidat/eine Kandidatin die Zulassung unbedingt bei der Prüfungskommission vorgängig beurteilen lassen. Sie müssen zudem bereit sein, sich am Unterricht aktiv zu beteiligen, die für das Selbststudium und die Hausaufgaben benötigte Zeit regelmässig aufzubringen wie auch die Lektionen vor- und nachzubereiten (Verhältnis Unterricht zu Vor- und Nachbereitung etwa 1:1).

Berufe

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