Anbieter: Wirtschaftsschule KV Wetzikon
HR-Fachleute werden in Unternehmen in den verschiedensten Funktionen des Personalmanagements eingesetzt. In allen Unternehmen als HR-Fachspezialist und Fachexperte, in mittleren KMU-Unternehmen auch als HR-Generalist mit Führungsaufgaben.
Vorbereitung auf die eidg. Berufsprüfung, welche Sie berechtigt den Titel "HR-Fachmann / HR-Fachfrau, eidg. Fachausweis" zu tragen.
Generelle Kompetenzen
Sie erwerben Kenntnisse in Personalwerbung, -selektion und -anstellung, Entlöhnung, Coaching, Betreuung und Entwicklung der Mitarbeitenden, betriebliches Sozialwesen, Arbeitsvertragsrechts und internationales HR-Management, dies in enger Verbindung zur Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. Sie können organisatorische und betriebspsychologische Probleme lösen.
Personen mit Einfühlungsvermögen, Verständnis für andere Menschen, Anpassungsfähigkeit und charakterlicher Integrität, Entschluss- und Durchsetzungskraft sowie pädagogischem Geschick, um flexibel, aber zielbewusst und mit Sinn für Realität andere Menschen im Personalbereich eines Unternehmens richtig führen zu können.
Es gelten die Prüfungsordnung sowie Wegleitung über die Berufsprüfung für HR-Fachfrau und HR-Fachmann vom 9. März 2015, Ausgabe 2017, wie folgt:
Für die Zulassung zu den eidg. Prüfungen müssen vor Prüfungsbeginn zusätzlich folgende Punkte erfüllt sein:
Zusätzlich für die Fachrichtung A:
- 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidg. Fähigkeitszeugnis oder mind. gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis
Wer nicht über eine Grundausbildung, aber längere Berufserfahrung verfügt, kann eine Ausnahmebewilligung beantragen. Weitere Information unter www.hrpruefungen.ch und www.examen.ch
Es gibt keine zeitliche Beschränkung bezüglich der Gültigkeit der Zertifikate.