Eidg. Fachausweis EFA «Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann»

Eidg. Fachausweis EFA «Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann»

Anbieter: Wirtschaftsschule KV Winterthur

Preis
CHF 10’000
Dauer
1 Jahr — 2 Jahre
Level
Expertenstufe
Erledigung
Eidg. Fachausweis
Sprache
Deutsch
Standort
Winterthur

Über


Beschreibung

Dieser Bildungsgang vermittelt umfangreiche Kenntnisse in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherungen sowie der sozialen Sicherheit und bereitet auf die eidg. Berufsprüfung für Sozialversicherungsfachleute vor. Mit dem eidg. Fachausweis (EFA) weisen Sie sich als qualifizierte Fachperson für Verwaltungen, Sozialdienste aller Art und für die Privatwirtschaft aus.

Zielgruppen

Umfangreich, praxisorientiert und hochwertig: Mit unserem Bildungsgang richten wir uns an Mitarbeitende aus dem Sozialversicherungsbereich der öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft, die sich Kenntnisse der Sozialversicherungsbranche aneignen und sich gezielt auf die eidgenössische Berufsprüfung vorbereiten wollen.

Bildungsziele

Mit der Ausbildung zur / zum Sozialversicherungs-Fachfrau /-mann erarbeiten Sie sich fundierte Fachkenntnisse in sämtlichen Sozialversicherungen, in den entsprechenden Rechtsgebieten, im Bereich der Privatversicherungen sowie in Fragestellungen der Sozialen Sicherheit. Sie verfügen damit über gesuchtes Spezialistenwissen und können dieses in Ihrer täglichen Arbeit umsetzen.

Schwerpunkte

Der Bildungsgang umfasst 4 Phasen, semester-übergreifend:

  • Phase 1: Einführung
  • Phase 2: Behandlung des gesamten Lernstoffes
  • Phase 3: Repetition – Test- / Probeprüfungen – Vorbereitung auf Teilprüfung 1
  • Phase 4: Repetition – Test- / Probeprüfungen – Vorbereitung auf Teilprüfung 2

Themen

  • Alters-und Hinterlassenenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufliche Vorsorge
  • Soziale Sicherheit
  • Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
  • Erwerbsersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Familienzulagen, Militärversicherung
  • Recht, Koordination
  • Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe

Anforderungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:
a1)

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung
  • ein Maturitätszeugnis;

a2)

  • ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens 2-jährigen beruflichen
    Grundbildung;

b) nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine mindes
tens 3-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach Ziff. 3.31 lit. al) bzw. min
destens 5-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach Ziff. 3.31 lit. a2) Berufs
praxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.

Berufe

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