Anbieter: Zentrum für Berufliche Weitertbildung
Rechtsfachleute HF sind Mitarbeitende mit einem fundierten, generalistischen und juristischen Hintergrund- und Orientierungswissen. Als Mitarbeiter in einem Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder als Treuhänder bearbeiten sie Aufgaben mit rechtlichem Bezug und einfachere Rechtsfälle auf der Grundlage eines fundierten theoretischen und in der Praxis abgestützten rechtlichen Basis- und Methodenwissens.
Praxisorientiertes Verständnis im Zivilrecht, Strafrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Prozessrecht ermöglicht ihnen eine ganzheitliche Betrachtungsweise von rechtlichen Aufgaben und Problemstellungen.
Rechtsfachleute HF beraten interne und externe Kunden in juristischen Fragen, erstellen und prüfen Verträge, bearbeiten Betreibungen, Strafrechtsfälle sowie Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung und erarbeiten die Grundlagen für öffentliche Beurkundungen.
Bei komplexeren oder anspruchsvolleren Rechtsfällen bearbeiten die Rechtsfachleute HF einen Teil des Auftrags und bilden die Schnittstelle zu Juristen BA, MA und Anwälten.
Da Rechtsfachleute HF nicht aktiv vor Gericht auftreten können, kommt ihnen vielfach die Rolle eines internen Beraters respektive eines qualifizierten Sachbearbeiters zu.
Zum Bildungsgang dipl. Rechtsfachmann/fachfrau HF wird zugelassen, wer zusätzlich zum einschlägigen Abschluss der Sekundarstufe II über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt. Als einschlägige Grundbildung (Sekundarstufe II) respektive erweiterte Grundbildung gelten:
Wer über einen anderen Berufs- oder Tertiärabschluss verfügt, kann nach unserem «sur-dossier»-Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn er die Aufnahmekriterien des ZbW erfüllt.