Fachfrau/-mann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Fachfrau/-mann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Anbieter: AKAD

Preis
CHF 2’750
Dauer
2 Jahre
Level
Expertenstufe
Erledigung
Eidg. Fachausweis
Sprache
Deutsch
Standort
Zürich

Über


Beschreibung

Als Fachfrau oder Fachmann Finanz- und Rechnungswesen werden Sie auf dem Schweizer Arbeitsmarkt eine gefragte Fachkraft. Mit dem eidgenössischen Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen sind Sie fachlich in der Lage, in kleinen und mittelgrossen Unternehmen die Leitung des Rechnungswesens zu übernehmen. Den Unterricht können Sie neu wahlweise vor Ort (sofern es die gesetzliche Lage erlaubt), oder auch von zu Hause aus per Live-Stream verfolgen. Sie können auch jederzeit zwischen Präsenzunterricht vor Ort und dem hybriden Unterrichtsmodell hin und her wechseln. So verpassen Sie auch im Falle einer Quarantäne nie den Unterricht. 

In dieser umfassenden Weiterbildung erarbeiten Sie sich fundierte Detailkenntnisse in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchhaltung, Personalwesen, Sozialversicherungen, Recht und Unternehmenssteuerrecht sowie die Grundzüge des Swiss GAAP FER und des Schweizer Obligationenrechts (OR). Diese Weiterbildung ist ideal für Sie, wenn Sie gerne selbstständig arbeiten möchten. Denn als Fachfrau oder Fachmann Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis verfügen Sie über die notwendigen Fähigkeiten, um ein eigenes Treuhandbüro zu führen. Der Abschluss bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, anschliessend das Diploma of Advanced Studies (DAS ) FH in Accounting zu machen.

Anforderungen

Zur eidgenössischen Berufsprüfung für den Fachausweis wird zugelassen, wer

  1. über einen der nachfolgenden Abschlüsse verfügt:
  • eidg. Fähigkeitszeugnis
  • anerkannter Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen
  • Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfung
  • Abschluss einer höheren Fachschule, Hochschule oder Fachhochschule

2.    Fachpraxis von 3 Jahren nachweist

  • Als Fachpraxis gilt eine Tätigkeit als Fachperson in einem oder mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der Steuern. Stichtag für den Nachweis der Fachpraxis ist das Datum des Prüfungsbeginns.

3.    und keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der dem Zweck der Prüfung widerspricht.

Für den Höhereintritt zugelassen wird, wer

  •  über einen Abschluss als Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen AKAD verfügt, der nicht älter als 1 Jahr ist.
  • über einen Abschluss als Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen eines anderen Anbieters verfügt, der nicht älter als 1 Jahr alt ist und die selben Fächer abdeckt.
  • oder die Zulassungsprüfung bestanden hat.

Berufe

Tags

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