Anbieter: Benedict-Schulen Schweiz
Direktionsassistentinnen / Direktionsassistenten agieren als Schaltstelle zwischen ihrem Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden. Sie tragen durch ihre dienstleistungsorientierte Haltung und hohe Sozialkompetenz zu einem guten Arbeitsklima bei.
Zur eidg. Prüfung wird zugelassen, wer einen der nachstehenden Ausweise und die dazu geforderte Berufspraxis nachweist
a) eidg. Fähigkeitszeugnis als Kaufmann/Kauffrau (kaufm. Angestellte/r), Detailhandelsangestellte/r, Diplom einer Handelsmittelschule, Maturitätszeugnis oder wer einen gleichwertigen Ausweis besitzt, verbunden mit dem Nachweis von mindestens 4 Jahren kaufmännischer Berufspraxis nach dem Erwerb des Titels
b) eidg. Fähigkeitszeugnis eines Berufes mit mindestens dreijähriger Lehre, ein Berufsattest als Büroassistent/in oder wer einen gleichwertigen Ausweis besitzt, verbunden mit dem Nachweis von mindestens 5 Jahren kaufmännischer Berufspraxis nach dem Erwerb des Titels
c) keinen Ausweis gemäss a) und b) besitzt, jedoch mindestens 8 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 5 Jahre kaufmännische Praxis nachweist.
Beachten: Stichtag für den Nachweis der Berufspraxis ist das Datum des Prüfungsbeginns.
d) über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das BBT.
EDV-Grundkenntnisse (fehlende EDV-Grundkenntnisse können individuell an der Benedict-Schule aufgearbeitet werden)