Anbieter: Benedict-Schulen Schweiz
Durch den Lehrgang zur Technischen Kauffrau / zum Technischen Kaufmann wird die Grundlage geschaffen, Führungsaufgaben zu übernehmen oder z. B. von der Produktion in andere Unternehmensbereiche wie Einkauf oder Verkauf zu wechseln. Diese Entwicklungsmöglichkeit, die gleichzeitig einem hohen Bedürfnis der Wirtschaft entspricht und eine grosse Chance für erstberuflich technisch-handwerklich Ausgebildete darstellt, wird heute in vielen Unternehmungen gefördert.
Arbeitgeber wissen:
„Die Technischen Kaufleute sind ausgewiesene Fach- und Führungspersonen in der Koordination und Leitung von fachlichen und/oder interdisziplinären Teams und Projekten. Sie bearbeiten unternehmerische Fragestellungen hauptsächlich im technisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld. Generalistisch ausgebildet, bringen sie ein fundiertes Ver-ständnis für das Unternehmen und sein Umfeld in seiner Ganzheit auf.“
Quelle: Anavant, www.anavant.ch, 2021
In kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) werden die Vorteile dieser Ausbildung geschätzt und genutzt. Ziel der Prüfung ist es, Berufsleute zu befähigen, mit den entsprechenden Prüfungsfächern eine zum Generalisten notwendige Fachkompetenz in den Bereichen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Marketing, Einkauf, Verkauf und Organisation, Logistik und Informatik aufzubauen.
Weiterführende Ausbildungen:
Dieser Lehrgang entspricht dem 2. Studienjahr des Bachelor Studiums und wird diesem voll angerechnet (60 ECTS Punkte).
Die prüfungsvorbereitende Ausbildungszeit wird in Teilabschlüssen absolviert, damit während dieser Zeit für Lernende und im Hinblick auf berufliche Veränderungen die kaufmännische bzw. betriebswirtschaftliche Zusatzleistung mit einem Bürofach- u. Handelsdiplom VSH und einem Höheren Wirtschaftsdiplom VSK belegt werden kann.
Das Ziel, auf die eidg. Prüfungen der Techn. Kaufleute vorzubereiten, steht im Vordergrund. Die Zulassung zu dieser Prüfung ist im Prüfungsreglement geregelt und spätestens vor Prüfungsbeginn (i. d. Regel Ende Juli des geplanten Prüfungsjahres) zu erfüllen.
Zulassung zur eidg. Prüfung (Auszug aus dem Reglement Anavant)
Gemäss Art. 3.3 wird zu den eidg. Prüfungen zugelassen, wer
a) ein Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 3 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist
oder
b) ein eidgenössisches Berufsattest (EBA)
oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 5 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist
c) Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.4.1.