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Der eidgenössische Fachausweis ermöglicht HR-Fachleuten nach der Reform 2017 drei Fachrichtungen.
HR-Fachleute mit Fachrichtung «Betriebliches HR-Management» sind in privaten Unternehmen oder in öffentlich-rechtlichen Organisationen tätig. Sie arbeiten, je nach Unternehmensgrösse, als Generalisten oder als Spezialisten. In kleinen und mittleren Unternehmen tragen HR-Fachleute häufig die Verantwortung für alle HR-Belange, in grösseren Organisationen übernehmen sie Teilfunktionen. Zunehmend wird die HR-Arbeit auch geprägt durch die internationale Vernetzung und grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten.
HR-Fachleute mit Fachrichtung «Öffentliche Personalvermittlung und -beratung» arbeiten als Berater/-innen in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Sie orientieren sich an den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) und dessen Ausführungsbestimmungen, um Stellensuchende wieder rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
HR-Fachleute mit Fachrichtung «Private Personalvermittlung und -verleih» arbeiten bei privatrechtlichen Personalvermittlungen oder im Personalverleih. Sie bieten Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Organisationen Dienstleistungen bei der zeitgerechten Beschaffung des für den Unternehmenserfolg notwendigen Humankapitals in der geforderten Qualität und Quantität an.
Im Grundsatz ist zur eidgenössischen Prüfung zugelassen, wer …