Hauswart/in Eidgenössischer Fachausweis

Hauswart/in Eidgenössischer Fachausweis

Anbieter: Weiterbildungszentrum Kanton Luzern

Preis
CHF 5’350
Dauer
2 Jahre
Level
Anfängerstufe
Erledigung
Eidg. Fachausweis
Sprache
Deutsch
Standort
Sursee

Über


Beschreibung

Berufsbild

Als ausgewiesene Führungs- und Fachspezialisten tragen Sie die Verantwortung für Reinigung, Wartung und Unterhalt der Gebäude, Bedienung und Wartung der Gebäudetechnik, Umgebungsarbeiten, Kundenkontakte und Mitarbeiterführung inkl. Ausbildung der Lernenden. Für grössere bzw. komplexere Arbeiten beauftragen Sie nach Rücksprache mit der vorgesetzten Stelle spezialisierte, externe Betriebe und begleiten die Ausführung. Sie verfügen über grundlegende administrative und rechtliche Kenntnisse. Sie sind zuständig für die Umsetzung der ökologischen und sicherheitstechnischen Richtlinien. Sie können auf Menschen eingehen.

Bildungsziel

Zielgerichtete und praxisorientierte Vermittlung grundlegender Kenntnisse für Unterhalt, Betrieb und Werterhaltung von Gebäuden und ihrer Umgebung im Umfang des aktuellen Prüfungsreglements und der Wegleitung. Durch diese Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat über die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, die an Hauswarte und Hauswartinnen mit eidg. Fachausweis gestellt werden.

Anforderungen

An die eidg. Berufsprüfung werden nur Kandidaten/innen mit folgender Vorbildung zugelassen:

  • Vorbildung und Berufserfahrung
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • 2 Jahre Berufspraxis als Hauswart/in mit einem Pensum von mindestens 80 Prozent. Diese Voraussetzung muss bei Anmeldeschluss zur eidg. Berufsprüfung (ca. Ende Januar des Prüfungsjahres) erreicht sein.

Zertifikate und Ausweise (diese müssen bei Anmeldeschluss zur eidg. Berufsprüfung ca. Ende Januar des Prüfungsjahres erreicht sein)

  • Kursausweis als Berufsbildner/in
  • European Computer Drivers Licence (ECDL Base) oder Diplom «ICT Smart-User SIZ»
  • Nothilfeausweis
  • BLS-AED-SRC Komplettkurs (Generic Provider)
  • Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen

Der Praxisnachweis hat mittels tätigkeitsbeschreibender, rechtsgültig unterzeichneter Arbeitsbestätigung aller Arbeitgeber zu erfolgen. Im Zweifelsfall muss eine Kandidatin bzw. ein Kandidat die Zulassung unbedingt bei der Prüfungskommission (Prüfungssekretariat, Eidg. Berufsprüfung für Hauswartinnen und Hauswarte, Tribschenstrasse 7, Postfach 3065, 6002 Luzern, Telefon 041 368 58 21, www.pruefung-hauswart.ch) vorgängig beurteilen lassen. Wir beraten Sie dabei gerne.

In den Bildungsgang werden nur Personen aufgenommen, die über gute Deutschkenntnisse Niveau B2 verfügen und uns die vollständigen Bewerbungsunterlagen zugestellt haben. Die Bildungsgangsleitung behält sich vor, einen Sprachkompetenztest respektive eine Aufnahmeprüfung durchzuführen. Sie müssen zudem bereit sein, sich am Unterricht aktiv zu beteiligen, die für das Selbststudium und die Hausaufgaben benötigte Zeit regelmässig aufzubringen wie auch die Lektionen vor- und nachzubereiten (Verhältnis Unterricht zu Vor- und Nachbereitung etwa 1:1). Falls Studierende das interne Diplom anstreben, können sie auch ohne die offiziellen Voraussetzungen am Bildungsgang teilnehmen. 

Berufe

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